Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Gutenberg grafische Maschinen BV Niederlande

Definitionen

„Käufer bezeichnet die Person, die mit dem Verkäufer einen Vertrag über den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Verkäufer abschließt.

"Verkäufer" bedeutet Gutenberg grafische Maschinen BV

„Schreiben“ umfasst E-Mail, Brief und vergleichbare Kommunikationsmittel

„Vertrag“ bezeichnet eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die gemäß diesen Bedingungen geschlossen wird.

„Leistung“ bedeutet die vertragsgemäße Lieferung der Ware oder die Erbringung der Dienst- und/oder Werkleistung.

„Waren“ bezeichnet die gemäß dem Vertrag zu verkaufenden Waren. „Dienstleistungen/Werk“ bezeichnet die im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen.

Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen mit dem Verkäufer, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

Bietet an

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Angebote sind 8 (acht) Tage nach Datum gültig, sofern nicht anders vereinbart.

Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Größen- oder Gewichtsangaben usw., die vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden, binden oder verpflichten den Verkäufer in keiner Weise. Da sie nur einen allgemeinen Eindruck von dem Angebot vermitteln sollen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Fazit

Ein Kaufvertrag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgeschlossen wird. Ein schriftlicher Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ihn unterzeichnet haben oder sobald der Käufer vom Verkäufer eine Auftragsbestätigung erhält. Der Kaufvertrag bzw. die Auftragsbestätigung gilt als vollständig richtig und vollständig, sofern der Käufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Versand durch den Verkäufer schriftlich widerspricht.

Der Verkäufer ist nicht an spätere mündliche und/oder schriftliche Ergänzungen/Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung gebunden.

Ist der Käufer dem Verkäufer noch unbekannt, ist der Käufer auf die Einholung von Informationen über die Leistungsfähigkeit und ausreichende Zahlungsfähigkeit des Käufers angewiesen.

Der Verkäufer ist berechtigt, wenn er es für notwendig und/oder wünschenswert hält, Dritte für die korrekte und rechtzeitige Erfüllung des Vertrags einzuschalten. Der Verkäufer muss sich vorher mit dem Käufer in solchen Angelegenheiten beraten, es sei denn, dass sofortiges Handeln erforderlich ist. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die Kosten für die Einschaltung Dritter in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Verkäufer kann die Notwendigkeit der Einschaltung verschulden oder der Vertrag hätte ohne eine solche Einschaltung ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeführt werden können.

Preise

In Angeboten, Werbung, Korrespondenz oder sonstwo vom Verkäufer genannte oder genannte Preise sind in EUR und stets unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Lieferung, (Ab)/Verladung und Versicherung. Wenn der Verkäufer verpflichtet ist, die Waren zu verpacken und/oder zu liefern und/oder zu versichern, werden die Kosten hierfür gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern, Einfuhrzölle und sonstiger behördlicher Abgaben.

Zahlung

Zahlungsbedingungen sind 30% sofortige Anzahlung und Rest vor Verladung, ohne Abzug oder Aufrechnung mittels Bankgarantie, Akkreditiv oder Zahlung oder Überweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlung per Bank gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als Tag der Zahlung.

Der Verkäufer ist in jedem Fall berechtigt, jede Teillieferung in Rechnung zu stellen und/oder vom Käufer Vorauszahlung zu verlangen. Wenn der Verkäufer hinreichende Gründe hat, an der (vollständigen) Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer zu zweifeln, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Käufer eine ausreichende angemessene Sicherheit zu verlangen, bevor er den Vertrag erfüllt oder fortsetzt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer eine solche Vorauszahlung geleistet oder eine solche Sicherheit geleistet hat.

Wenn der Käufer vor dem Verladen nicht zahlt, verstößt er gegen das Gesetz, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, und er schuldet dem Verkäufer ab dem letzten Tag, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen, Zinsen auf den geschuldeten Betrag. Der Zinssatz entspricht dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, zuzüglich einer Gebühr von 3% auf den ausstehenden und zahlbaren Rechnungsbetrag pro Jahr.

Der Käufer hat dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, die dem Verkäufer wegen der Nichterfüllung, verspäteten oder unvollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Käufer entstanden sind, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Kosten Inkasso- und Prozesskostenhilfe (sowohl in den Niederlanden als auch außerhalb der Niederlande).

Tritt vor oder während der Vertragserfüllung eine Änderung der Währung/des Wechselkurses ein, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer jede für den Verkäufer nachteilige Wechselkursänderung in Rechnung zu stellen.

Wenn der Käufer mit dem/den vom Verkäufer in Rechnung gestellten Beträgen ganz oder teilweise nicht einverstanden ist, hat der Käufer den Verkäufer hierüber spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Versand der Rechnung durch den Verkäufer schriftlich zu informieren. Der Käufer muss schriftlich angeben, was er an der Rechnung/den Rechnungen für unrichtig hält. Wenn der Käufer diese Frist verstreichen lässt, ohne gegenüber dem Verkäufer eine Erklärung zu den angeblichen Ungenauigkeiten in der Rechnung abzugeben (es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass er vernünftigerweise nicht in der Lage oder verpflichtet war, früher zu antworten), wird davon ausgegangen, dass der Käufer akzeptiert hat, dass die Rechnung/ s an ihn gesendet sind korrekt.

Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen (zu liefernden) Waren vor, bis der Käufer alle Bedingungen der Vereinbarung vollständig erfüllt hat oder bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.

Solange das Eigentum an der Ware nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist er nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verkaufen, das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen oder Dritten irgendwelche Rechte daran einzuräumen. Der Käufer ist auch nicht berechtigt, die Ware dauerhaft so am Boden und/oder Gebäude oder an einem anderen Grundstück oder beweglichen Eigentum zu befestigen, dass die Ware vollständig wird.

Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Beschädigung und Verlust, gleich aus welchem Grund, zu versichern und dem Verkäufer auf erstes Anfordern Einsicht in die Policen dieser Versicherungen zu gewähren. Kommt der Käufer den in diesen Bedingungen genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, die sich noch im Besitz des Käufers befinden, sofort und ohne vorherige Ankündigung an sich zu nehmen. Soweit erforderlich, ermächtigt der Käufer den Verkäufer unwiderruflich, das in diesen Bedingungen festgelegte Rücknahmerecht auszuüben.

Wenn der Verkäufer von seinem Recht Gebrauch macht, die Ware gemäß diesen Bedingungen zurückzunehmen, gilt der Vertrag als beendet, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, ganz oder teilweise, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadensersatz und Kosten.
Der Käufer, der in Ausübung seines Gewerbes oder seiner beruflichen Tätigkeit handelt, ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des Geschäftsbetriebes zu veräußern und an Dritte zu liefern. Bei solchen Verkäufen hat der Käufer den fälligen Betrag sofort und vollständig zu zahlen. Darüber hinaus ist der Käufer beim Kauf auf Kredit verpflichtet, seinen Abnehmer auf Verlangen darüber zu informieren, dass der Verkäufer Eigentümer der gelieferten Ware ist, und zwar solange der betreffende Abnehmer nicht vollständig bezahlt hat.

In solchen Fällen muss der Käufer den Verkäufer jederzeit über Änderungen und/oder Reklamationen auf dem Laufenden halten.

Lieferung

Mit dem Verkäufer vereinbarte Lieferzeiten sind Richtwerte und daher unverbindlich.

Wird die angegebene Lieferfrist überschritten, ist der Käufer weder berechtigt, vom Verkäufer Schadensersatz etc. zu verlangen, noch berechtigt dies den Käufer, den Vertrag zu kündigen oder die Bestellung zu stornieren.
Die Lieferfrist beginnt zu folgenden Zeitpunkten:

  • An dem Datum, an dem der Verkäufer die Auftragsbestätigung versandt hat;
  • An dem Tag, an dem der Verkäufer den fälligen Betrag, die Vorauszahlung oder die Sicherheit erhalten hat.
    Tritt eine Verzögerung aufgrund einer Änderung dieser Umstände oder dadurch ein, dass zur Vertragserfüllung bestellte Ware nicht rechtzeitig geliefert wird, kann sich die Lieferfrist verlängern. Sie wird unter Berücksichtigung aller Umstände um einen angemessenen Zeitraum verlängert.
    Die Lieferfrist beginnt, wenn die Ware die Geschäftsräume, das Lager oder einen sonstigen Lagerort des Verkäufers verlässt.
    Produktionsausfälle, die durch die Verzögerung der Lieferzeit verursacht werden, können in keinem Fall gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.

Lieferadresse

Unabhängig davon, ob der Verkauf EXW, FCA, FOB, BRF (Inco-Bedingungen) oder unter einer anderen gleichwertigen oder ähnlichen Bedingung erfolgt, gilt als Lieferort das Haus oder die Geschäftsräume des Käufers. Ist der Transport nicht vereinbart und sorgt der Käufer nicht rechtzeitig für den Transport, gilt als Lieferort der Ort, an dem sich die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs befindet. Die Ware wird in dem Zustand geliefert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus den Geschäftsräumen des Verkäufers oder einem anderen Lagerort befand. CRF-Lieferung gilt nur, wenn vereinbart oder vom Verkäufer schriftlich angegeben.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen. Wenn er dies nicht (rechtzeitig) tut, wird der Verkäufer dem Käufer für einen Zeitraum von 1 Woche ermöglichen, die gelieferten Waren zu übernehmen und/oder sie von dem Ort, an dem die Waren gelagert wurden, abzuholen oder zu entfernen. Dies geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Käufers. Wenn der Käufer die gelieferte Ware nicht innerhalb von 1 (einer) Woche abnimmt, hat der Verkäufer das Recht, entweder die Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention für beendet zu erklären, all dies unbeschadet des Rechts des Verkäufers, auch volle Ansprüche geltend zu machen Schadensersatz vom Käufer. Der Verkäufer versendet Waren frachtfrei auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers oder bei Lieferung durch Dritte die Geschäfts- oder Lagerräume des Dritten verlässt. Der Verkäufer bestimmt die Versandart, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. In solchen Fällen muss der Käufer die bevorzugte alternative Versandart (rechtzeitig) vorschlagen und die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen.

Falls eine Verpackung der Ware erforderlich ist, wird der Verkäufer für diese sorgen. Die vom Verkäufer bereitgestellte Verpackung (Material) geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Für Schäden, die durch fahrlässiges Öffnen der Verpackung entstanden sind, kann der Käufer keinen Ersatz verlangen.

Wenn der Verkäufer es für wünschenswert oder notwendig hält, ist er berechtigt, Teillieferungen der im Rahmen des Vertrags zu liefernden Waren an den Käufer vorzunehmen.

Montage nach Lieferung

Wenn dem Käufer oder einer anderen Partei die Dienste von Technikern oder anderen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, werden deren Reise-, Arbeitszeit und zusätzliche Kosten zu den vom Verkäufer festgelegten Sätzen berechnet, sofern im Voraus nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Mechaniker ohne zusätzliche Kosten Folgendes zur Verfügung zu stellen: die notwendige Hilfe (Tragen, Putzmittel, Helfer usw.) sowie die erforderlichen Hebe-, Transport- und sonstigen Werkzeuge und Reinigungsmaterialien zum Einbringen und Zusammenbauen der Maschine . Unterlässt der Käufer dies, ist der Verkäufer berechtigt, die erforderliche Unterstützung auf Kosten des Käufers einzustellen und in Anspruch zu nehmen.

Alle anfallenden Bauarbeiten, wie Erd- und Maurerarbeiten, Fundamenterstellung, Verlegung von Rohren und Kabeln für Gas, Strom, Wasser oder Druckluft und der Einbau von Antrieben gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
Alle zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, dass der Techniker seine Arbeit nicht wie geplant beginnen kann oder seine Arbeit einstellen muss, weil die Vorbereitungsarbeiten verspätet abgeschlossen wurden oder aus welchen Gründen auch immer, für die der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden kann, gehen vollständig zu Lasten des Käufers .

Kann die Montage nicht während der normalen Arbeitszeit erfolgen, gehen auch die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Käufers.

Hinsichtlich der elektronischen Ausrüstung und/oder Installation übernimmt der Verkäufer keine andere als die in den Lieferbedingungen festgelegten Haftungen.

Besondere Sicherheitsmaßnahmen und sonstige Vorschriften sind auf eigene Rechnung und Verantwortung des Käufers zu treffen und einzuhalten, sofern nicht vorher etwas anderes vereinbart wurde.
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Installation/Montage von Waren resultieren, die auf einem ungeeigneten Untergrund geliefert wurden, noch für Schäden, die direkt oder indirekt aus unsachgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung resultieren. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn aufgrund der Art und Weise, wie die Montagearbeiten durchgeführt werden, es sei denn, es liegt Vorsatz, bewusste Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vor. Der Verkäufer haftet auch nicht dafür, wie das Gerät betrieben wird und ob ungeeignetes Material verwendet wird.

Der Käufer ist auch verpflichtet, den Verkäufer und seine Mitarbeiter von diesbezüglichen Handlungen Dritter zu entschädigen.

Instandsetzung

Der Verkäufer verwaltet Aufträge für Reparaturen, Revisionen, Wartung, Service und/oder Beratung zu Maschinen und Ausrüstungen zu den folgenden Bedingungen.

Der Verkäufer schätzt die Zeit und den Preis, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Diese Schätzung ist unverbindlich und völlig unverbindlich, es sei denn, sie wird ausdrücklich schriftlich als fixiert bezeichnet.

Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, Schäden an Gebäuden und deren Inhalt, die nicht die Maschine oder Ausrüstung betreffen, auf die sich der Auftrag bezieht, oder die eine nicht vom Verkäufer selbst gelieferte Maschine oder Ausrüstung betreffen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers für Arbeiten an der Maschine oder Anlage selbst haftet der Verkäufer höchstens bis zur Höhe der Herstellung/Fertigstellung des Auftrages. Wenn der Verkäufer dies verlangt, muss der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit geben, Fehler zu beheben, die während der Produktion der Bestellung gemacht wurden. Der Verkäufer haftet nicht mehr, wenn der Käufer diese Möglichkeit nicht bietet. Eine Garantie wird nur abgegeben, wenn dies schriftlich erklärt wird.

Werden Arbeiten an einer Maschine oder Anlage in der Arbeitsstätte des Verkäufers durchgeführt, so hat dieser auf Kosten des Käufers dafür zu sorgen, dass die Maschine/n oder Anlage gegen die üblichen Risiken, das Risiko während des Transports zu und von den Geschäftsräumen des Käufers und die Zeit versichert ist in der Werkstatt des Verkäufers ausgegeben. Die Haftung des Verkäufers ist auf die Höhe der an ihn gezahlten Versicherungsleistung begrenzt. Ist ein Festpreis schriftlich, ausdrücklich und wortgetreu vereinbart, ist die Versicherungsprämie darin enthalten.

Erfolgt die Zahlung des für die Ausführung des Auftrages fälligen Betrages nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, so werden Zinsen auf den ausstehenden Betrag ab Rechnungsdatum berechnet. Der Zinssatz wird auf die in diesen Bedingungen genannte Weise bestimmt.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Reklamationen über abgeschlossene Bestellungen anzunehmen, wenn sie nicht innerhalb der in diesen Bedingungen festgelegten Frist eingehen.

Beschwerden

Der Käufer ist unter anderem verpflichtet, die Menge und Qualität der Ware bei Erhalt zu überprüfen und auf etwaige Schäden zu prüfen.
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich und unverzüglich nach Lieferung unter vollständiger Beschreibung der behaupteten Mängel schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Reklamationen wegen nicht sichtbarer Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb von 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder vernünftigerweise hätte festgestellt werden können, zusammen mit einer vollständigen Beschreibung der behaupteten Mängel. Unsachgemäße Behandlung oder mangelhafte Pflege der Ware führt zum Anspruchsverlust. Sind Teile der gelieferten Ware mangelhaft, berechtigt dies den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Partie. Mängelrügen sind unverzüglich nach Lieferung geltend zu machen.

Hält der Verkäufer die Reklamation für glaubhaft, muss der Käufer dem Verkäufer ausreichend Zeit gewähren, um defekte oder fehlende Waren zu ersetzen, zu ergänzen oder zu reparieren.

Rücksendung von Sendungen

Der Käufer darf gelieferte Waren nur dann an den Verkäufer zurücksenden, wenn und nachdem der Verkäufer seine ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat.
Alle Kosten für die Rücksendung gelieferter Waren gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
Die Rücksendung der gelieferten Ware berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag mit dem Verkäufer zu kündigen und/oder die Zahlung ganz oder teilweise auszusetzen.

Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Sach- und/oder persönliches Eigentum, Folgeschäden oder indirekte Verluste jeglicher Art des Käufers, die aus der vom Verkäufer und/oder Dritten an den Käufer gelieferten Ware entstanden sind oder durch diese verursacht wurden .
Befindet sich die Ware während dieser Zeit beim Verkäufer oder im Lager, haftet der Verkäufer unter keinen Umständen für Beschädigung, Diebstahl, Zerstörung, Verlust oder sonstige Schäden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte für Vorsatz, bewusste Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vor Verkäufer Teil. Vorstehender Haftungsausschluss gilt auch gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen sowie den Erfüllungsgehilfen von ihm zur Lieferung der Kaufsache und/oder Teile, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden dieser Erfüllungsgehilfen vor.

höhere Gewalt

Jegliche Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung einer der Parteien hierunter ist zu entschuldigen, wenn und soweit sie durch das Auftreten höherer Gewalt verursacht wurde. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet höhere Gewalt eine Ursache oder ein Ereignis, das nicht vernünftigerweise vorhersehbar ist oder anderweitig von oder unter der Kontrolle der Partei verursacht wird, die sich auf höhere Gewalt beruft, einschließlich höherer Gewalt, Brände, Überschwemmungen, Explosionen, Unruhen, Kriege, Hurrikane , Sabotage, Terrorismus, Vandalismus. Unfall, staatliche Zurückhaltung, behördliche Maßnahmen, einstweilige Verfügungen, Arbeitsstreiks, die nicht die des Verkäufers oder seiner Lieferanten sind und die den Verkäufer daran hindern, die Bestellung fortzusetzen oder abzuschließen, und andere ähnliche Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Voraussicht und Kontrolle der davon betroffenen Partei liegen , trotz angemessener Bemühungen dieser Partei, die Auswirkungen solcher Handlungen, Ereignisse oder Vorkommnisse zu verhindern, zu vermeiden, zu verzögern oder abzumildern, und welche Ereignisse oder deren Auswirkungen nicht auf die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch eine Partei zurückzuführen sind.

Vertragsbruch

Vertragsbruch ist ein rechtlicher Klagegrund, bei dem eine verbindliche Vereinbarung oder ein ausgehandelter Austausch von einer oder mehreren Vertragsparteien durch Nichterfüllung oder Beeinträchtigung der Leistung der anderen Partei nicht erfüllt wird. Erfüllt die Partei ihr vertragliches Versprechen nicht oder hat sie der anderen Partei mitgeteilt, dass sie ihre im Vertrag genannte Pflicht nicht erfüllen wird oder wenn sie durch ihr Handeln und Verhalten nicht in der Lage zu sein scheint, den Vertrag zu erfüllen, wird er gesagt den Vertrag zu brechen. Ein Vertragsbruch ist ein Versäumnis, ohne rechtliche Entschuldigung ein Versprechen zu erfüllen, das den Vertrag ganz oder teilweise ausmacht. Dies gilt auch für das Versäumnis, branchenübliche oder den Anforderungen entsprechende Leistungen zu erbringen, sowie im Fall von Konkurs, Zahlungseinstellung, vollständiger oder teilweiser Schließung, Liquidation, Übertragung oder Belastung des Unternehmens des Käufers. Der Verkäufer hat das Recht, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, entweder die Erfüllung jeder dieser Vereinbarungen für höchstens 6 (sechs) Monate auszusetzen oder sie ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet ist Schäden oder zur Erfüllung einer Garantie und unbeschadet der anderen dem Verkäufer zustehenden Rechte.

Der Käufer ist nur dann berechtigt, die ihm aus diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Verkäufer nach schriftlicher Aufforderung einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Erfüllung seiner Verpflichtungen begangen hat.

Wenn der Verkäufer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, ist er berechtigt – und nach Ablauf der Aussetzungsfrist verpflichtet –, sich für die Erfüllung oder die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags zu entscheiden.

Im Falle der Aussetzung oder Kündigung wird der vereinbarte Preis sofort fällig und zahlbar, nach Abzug der Kosten, die dem Verkäufer durch die Aussetzung entstanden sind und der Verkäufer zu haben hat

das Recht, die Zahlung für die von ihm für die Erfüllung des Vertrages zurückgestellten und/oder bestellten Waren zu dem Wert zu verlangen, der für diese Waren vernünftigerweise berechnet werden kann.

Wenn der Käufer die vom Verkäufer erhaltene Ware nach Vertragsbeendigung zurücksendet, erfolgt diese Rücksendung der Ware jederzeit auf Rechnung und Gefahr des Käufers, bis der Verkäufer die Lieferung erhalten hat.

Garantie

Dieser Artikel gilt nur, wenn und wenn er ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag bestätigt wird.
Der Verkäufer garantiert, dass sich die Maschine in gutem Zustand befindet, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung, die aufgrund des Maschinenalters und der Produktionsstunden zu erwarten ist, sofern nicht anders vereinbart.

Vorbehaltlich der vorstehenden Klausel verpflichtet die Garantie den Verkäufer zum kostenlosen Ersatz oder zur Reparatur defekter Maschinenteile; soweit ihm der Originalhersteller dies ermöglicht.

Die Garantie beginnt mit dem Datum der ersten verkaufsfähigen Produktion und gilt für einen Zeitraum von 1 Monat.

Die Garantie gilt nicht, wenn und wann:
Der Käufer ist nicht allen seinen Verpflichtungen nachgekommen, insbesondere nicht zur Zahlung, und/oder der Käufer hat den Verkäufer nicht unverzüglich nach Feststellung des Mangels informiert. Alle relevanten Tatsachen sind schriftlich festzuhalten. Wenn der Käufer es dem Verkäufer versäumt, den angeblichen Mangel zu untersuchen und seinen Garantieverpflichtungen nachzukommen, und/oder die Maschine von einer nicht ausdrücklich vom Verkäufer autorisierten Partei montiert oder installiert, verlegt, repariert und/oder verändert wird oder wurde dies tun, begründen keine Ansprüche. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Installation/Montage von Waren resultieren, die auf einem ungeeigneten Untergrund geliefert wurden, noch für Schäden, die direkt oder indirekt aus unsachgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung resultieren. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden oder indirekte Schäden oder für entgangenen Gewinn aufgrund der Art und Weise, wie die Montagearbeiten durchgeführt werden. Der Verkäufer haftet auch nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch der Maschine, Überlastung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, chemische und/oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind.

Der Verkäufer übernimmt keine weiteren Garantien und/oder Haftungen, außer denen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der gekauften Produkte zur Reparatur verpflichtet den Verkäufer in keinem Fall zu Schadensersatz und setzt bestehende Zahlungsverpflichtungen des Käufers nicht aus.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an ersetzten Maschinenteilen vor. Geht das Eigentum auf den Käufer über, so ist dieser verpflichtet, die Teile dem Verkäufer unverzüglich nach Austausch zur Verfügung zu stellen.
(*) Garantiebestimmungen gelten für vom Verkäufer ersetzte Teile.
Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zum Austausch oder zur Reparatur von Teilen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach entsprechender Aufforderung nach, haftet er höchstens für die Kosten, die der Käufer vernünftigerweise für die Teile erhält, die von der repariert wurden/werden Dritten und nur dann, wenn die Reparatur nicht mehr als die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises kostet.
Im Falle eines Ersatzes schuldet der Verkäufer unter keinen Umständen mehr als den ursprünglichen Kaufpreis oder der Käufer muss die Ware im Originalzustand an den Verkäufer zurücksenden. Wenn Reparaturen oder Änderungen vom oder im Namen des Verkäufers mit seiner ausdrücklichen Genehmigung vorgenommen wurden, gelten die oben genannten (*).

Streitigkeiten

Diese Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht und ist ausschließlich befugt, Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dem Abschluss der Vereinbarung ergeben, anzuhören und zu entscheiden.
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus dieser Vereinbarung, die nicht von den beiden Parteien beigelegt werden können, werden gemäß der Verfahrensordnung vor dem Schiedsgericht des Amsterdamer Stadtgerichts beigelegt.

Meistertasche

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Master Bag verfügt über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Papiertütenmaschinenausrüstung, die es ihnen ermöglicht, weiterhin Innovationen in diesem Bereich anzuführen. Alle Modelle passen perfekt zu den individuellen Anforderungen von Papiertüten und bieten die perfekte Lösung für die individuellen Anforderungen jedes Kunden.

BÄUME FÜR ALLE

BÄUME FÜR ALLE
 

Die umweltbewusste Mission von Gutenberg zielt darauf ab, Partner der Initiative „Bäume für alle“ zu sein. Die Initiative plant, insgesamt 43 Hektar neue Wälder zu erhalten. Wir sind stolz darauf, Teil dieses Projekts zu sein, da es Teil des „1-Million-Bäume-Aktionsplans“ der Provinz Limburg ist.

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Beehive ist bestrebt, nachhaltige Praktiken zu fördern und umweltfreundliche Lösungen bereitzustellen, um Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Wir bieten eine Reihe biologisch abbaubarer Beutel und Lebensmittelboxen an.

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